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Überführungskotflügel
03.03.2009
Kotflügel für Fahrgestellüberführung ab 1. März 2009 Pflicht
Laut deutscher Zulassungsverordnung (StVZO, §70 Abs. 1) müssen ab 01. März 2009 an allen Fahrzeugen, die auf eigener Achse das Werk verlassen, Kotflügel montiert sein. Überführungsfahrten ohne Kotflügel sind ab oben genanntem Zeitpunkt auf deutschen Straßen nicht mehr zulässig! Fahrzeuge, die keine Überführungs-, SA- oder serienmäßigen Kotflügel haben können nicht mehr auf eigener Achse zu unserem Werk nach Frankreich überführt werden. Bitte beachten Sie dies bei ihrer Fahrgestellanlieferung


